Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab Januar 2024

Die AGB gelten für sämtliche Bildungsangebote, Prüfungen sowie Dienstleistungen von Hotel & Gastro formation Schweiz (nachfolgend «HGf» genannt). Die AGB treten mit Anmeldung oder Reservation eines Angebotes durch die Vertragspartei in Kraft. Die AGB bilden integralen Vertragsbestandteil für alle Anmeldungen oder Reservationen.

1 Allgemeine Bestimmungen

Sofern unter Abschnitt «Besondere Bedingungen» nicht einschlägig formuliert, gelten folgende Bedingungen für Anmeldung, Teilnahme oder Rücktritt generell:

1.1 Begriffe

Folgende Begriffe werden synonym für die weiteren Ausführungen verwendet:

Angebote: Sämtliche Bildungs-, Prüfungs-, Produkt- und Dienstleistungsangebote der HGf, sofern nicht näher in den besonde-ren Bestimmungen beschrieben.

Teilnehmende Person: Teilnehmende Personen ist jene Person, welche ein Bildungsangebot, eine Prüfung und/oder eine Dienstleistung des Bildungszentrums BBZ Weggis nutzt.

Vertragspartei: Vertragspartei ist die teilnehmende Person selbst oder ein Betrieb/eine Organisation, welche für eine teilneh-mende Person oder eine Personengruppe ein Angebot der HGf bucht.

1.2 Rechte und Pflichten der Kunden, bzw. Vertragspartei

Ein Vertrag kommt durch handschriftliche Unterzeichnung, elektronische Übermittlung oder telefonische Bestellung zustande. Damit erwirbt die Vertragspartei die Rechte am vereinbarten Vertragsinhalt und verpflichtet sich mit den damit verbundenen Pflichten, welche aus dem Vertrag entstehen. Die Vertragspartei verpflichtet sich zum vollständigen Bezug und Zahlung der gebuchten Leistung.

1.3 Rechte und Pflichten der HGf

Inhalt der Angebote richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Ausschreibung der HGf. Sämtliche Ausschrei-bungen sind auf den Webseiten (www.hotelgastro.ch, www.mein-progresso.ch) veröffentlicht. Kauf, bzw. Anmeldung an Ange-bote werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

HGf sorgt für reibungslose, sorgfältige und qualitativ hochstehende Abwicklung ihrer Angebote. Inhalt und Form der Angebote sind auf der Webseite der HGf beschrieben. HGf behält sich vor, Änderungen an ihren Angeboten vorzunehmen, sofern dies keine Auswirkung auf das Erlangen des Vertragsziels hat (z.B. Verschiebung Termine, Bildung von Klassenverbunden, Ände-rung der Lektionenzahl oder der Unterrichtsform, Lehrmittel). Wird ein Klassenverbund infolge Abgänge zu klein, behält sich HGf vor, Klassen zusammenzuführen. Dies kann auch an einem anderen Standort erfolgen. Es besteht kein Anrecht auf Auf-nahme des Unterrichts.

1.4  Allgemeine Zahlungsbedingungen

1.4.1 Rechnungsstellung

Ein Angebot ist vollständig gemäss seiner Ausschreibung auf den Webseiten der HGf zu bezahlen. Ausnahmen bilden beson-dere Bedingungen, wenn solche im jeweiligen Abschnitt erwähnt sind. Die Rechnungserstellung erfolgt grundsätzlich vorab und vollständig auf das gebuchte Angebot. Fristen zur Abmeldung und daraus entstehende Ansprüche sind in den besonderen Bedingungen aufgeführt. Die Rechnung wird grundsätzlich über E-Mail ausgestellt. Wo nicht anders bestimmt gilt, eine Zah-lungsfrist von 10 Tagen. Raten- oder Teilzahlungen, bzw. Semesterzahlungen sind bei Möglichkeit unter den besonderen Be-stimmungen aufgelistet. Grundsätzlich ist die Vertragspartei Adressat der Rechnung. Abweichende Adressaten (zahlende Dritte) für Rechnungsstellung sind vorab zu melden. Bedingungen, welche allfällige Kostenübernahmen durch Dritte beeinflus-sen (z.B. Wechsel Arbeitgeber) sind der HGf umgehend zu melden. Allfällige daraus entstehende Anpassungen an Kostenüber-nahmen durch Dritte schuldet die Vertragspartei.

1.4.2 Folgen bei Ausbleiben der Zahlung

HGf behält sich vor, bei Ausbleiben der Zahlung der Vertragspartei keine Leistung zu erbringen oder das Erbringen einer Leis-tung umgehend abzubrechen (z.B. Wegweisung aus einem Kurs, Entzug eines Hotelzimmers, etc.). Unabhängig davon bleibt die Zahlungspflicht der Vertragspartei aufrecht. Mahngebühren und Verzugszinsen gemäss schweizerischem Obligationenrecht (OR) können erhoben werden.

1.4.3 Wegweisung aus einem Angebot

Aus einem wichtigen Grund kann HGf die Vertragspartei begründet von einem Angebot ausschliessen und den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. Als wichtige Gründe, im Sinne einer nicht abschliessenden Aufzählung, gelten: Störungen des Unterrichts, grobes Fehlverhalten gegenüber anderen Personen (z.B. Teilnehmenden, Lehrpersonen/Dozierenden, Schullei-tung, etc.), Nichteinhalten der Haus- oder Schulordnung, etc. Ist der Rücktrittsgrund durch die Vertragspartei zu verantworten, bleiben die Kostenfolgen analog den hier definierten Zahlungsbedingungen.

1.4.4 Preisanpassungen

Preisanpassungen auf ein Angebot werden vorgängig bekannt gegeben. Preisanpassungen in laufenden Angeboten, aufgrund wichtiger Gründe oder behördlicher Anordnung, bleiben vorbehalten.

1.4.5 Zahlungen durch Dritte

Eine Finanzierung durch Dritte ist von der Vertragspartei eigenständig zu klären. Wird die finanzielle Unterstützung abgelehnt und/oder reicht die teilnehmende Person erforderliche Unterlagen und Informationen nicht rechtzeitig ein, haftet sie für die vollen Kosten des gebuchten Angebotes. Ebenso zeichnet sich die Vertragspartei verantwortlich für jegliche Änderungen.

Bundesbeiträge: Angebote, welche durch die Subjektfinanzierung durch den Bund erfasst sind, richten sich vollständig nach den Vorgaben des Bundes zum Zeitpunkt der Buchung des Angebotes. HGf stellt ihren teilnehmenden Personen die für den Rückforderungsantrag benötigten Bescheinigungen aus.

Kantonsbeiträge: Für Angebote, welche durch Kantonsbeiträge teil- oder voll finanziert werden, beantragt HGf die Subvention direkt beim Kanton.

Finanzierung durch den L-GAV: Angebote, welche durch eine Finanzierung des Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Schweizeri-schen Gastgewerbes (L-GAV) erfasst sind, richten sich vollständig nach den geltenden Vorgaben des L-GAV zum Zeitpunkt der Buchung des Angebotes. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass bei allfällig notwendiger Wiederholung von Kursen, Prüfun-gen oder anderen Leistungen keine Kostenübernahme durch den L-GAV erfolgt. Ist die teilnehmende Person von der Finanzie-rung durch den L-GAV erfasst, ist ein lückenloser Präsenz-Nachweis Pflicht.

Kostenübernahme durch Arbeitgebende/Betriebe: Vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebenden und teilnehmenden Personen haben keinen Einfluss auf den Vertrag zwischen HGf und der Vertragspartei.

1.5 Annullationsbedingungen

Eine Anmelde-, bzw. Absagefrist wird bei jedem Angebot kommuniziert. Die teilnehmende Person wird über den Durchführungs-entscheid oder die Buchungsbestätigung einer Dienstleistung schriftlich via E-Mail informiert. Sollte ein Angebot infolge man-gelnder Teilnehmenden, Erreichen der maximalen Teilnehmendenzahl oder höherer Gewalt abgesagt werden, wird ein allfällig vorab bezahlter Betrag vollständig zurückerstattet. Es können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Bei Rücktritt, Abbruch, Abmeldung oder Nichterscheinen der teilnehmenden Person gelten die Bestimmungen der Angebote ge-mäss den jeweiligen besonderen Bestimmungen. Gegen schriftlichen Nachweis eines in der Person begründeten Grundes (z.B. Krankheit, Unfall), werden bereits entstandene Kosten zuzüglich einer Administrationsgebühr von CHF 280 verrechnet.

2 Besondere Bedingungen

2.1 Zertifikate und Kurse der Basisqualifikation

Folgende Bestimmungen gelten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen für Kundinnen und Kunden von Angeboten der Stufe Zertifikate und Basisqualifikation.

2.1.1 Anmeldung einer einzelnen Person

Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch ein Anmeldeformular, über die Webseiten www.hotelgastro.ch oder www.mein-progresso.ch. Die allgemeinen Bestimmungen gelten ohne weitere Einschränkungen.

2.1.2 Gruppenkurse mit Anmeldung über einen Betrieb

Erfolgt eine Anmeldung einer Gruppe (z.B. Sprachkurs Fide) und werden die Kurskosten infolge Nichterscheinens einzelner oder mehrerer Personen am Kurs nicht durch den L-GAV finanziert, ist der anmeldende Betrieb bis zur Anzahl der angemeldeten Personen gemäss Vertrag zahlungspflichtig.

2.1.3 Rücktritt, Abbruch, Abmeldung

Ein Rücktritt, Abbruch oder eine Abmeldung muss immer schriftlich z.H. der HGf unabhängig vom Verhinderungsgrund erfolgen. Diese enthält mindestens die vollständigen Personalien zur betroffenen, teilnehmenden Person, die Bezeichnung des Lehr-gangs sowie Zeitpunkt des Austritts aus dem Bildungsangebot. Werden die Kosten infolge Abbruchs, Rücktritt, Nichterscheinen oder Abmeldung nicht durch den L-GAV gedeckt, bleibt die Vertragspartei zahlungspflichtig.

2.2 Interkantonaler Fachkurs (IFK)

Folgende Bestimmungen gelten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen für die Teilnehmenden von interkantonalen Fach-kursen im Bildungszentrum Weggis.

2.2.1 Anmeldung und Verhältnis

Zwischen HGf und der teilnehmenden Person entsteht ein Bildungsverhältnis gemäss kantonalen Vorgaben und untersteht vollumfänglich dessen Bestimmungen. HGf behält sich zusätzlich vor, Anmeldungen an die IFK abzulehnen. Weitere Anmel-debedingungen können in einzelnen Angeboten genauer definiert werden.

2.2.2 Minderjährigkeit Kundin/Kunde

Im Fall von Minderjährigkeit tritt die gesetzliche Vertretung anstelle der minderjährigen teilnehmenden Person als Vertragspartei auf und bleibt auch dann in der Verantwortung, wenn die minderjährige Person während einer Teilnahme an einem Angebot die Volljährigkeit erlangt.

2.2.3 Übernachtung und Verpflegung im Bildungszentrum Weggis

Teilnehmende Personen der IFK übernachten während den Blockkursen im Bildungszentrum Weggis. Ausnahmen werden nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Lehrbetriebs, bzw. bei Minderjährigkeit zusätzlich der gesetzlichen Vertretenden geneh-migt. Die Übernachtung erfolgt in Mehrbettzimmern und ist über die Betriebsbeiträge der Lehrbetriebe abgedeckt. Ausnahmen können gestattet werden, haben jedoch zusätzliche Kosten zur Folge. Die Hauptmahlzeiten werden durch HGf bereitgestellt. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf besondere oder zusätzliche Leistung, vorbehalten die teilnehmende Person weist mit Arztzeugnis zu berücksichtigende Besonderheiten aus.

2.2.4 An- und Abwesenheit

Sofern im Leistungsnachweis einer Ausbildung eine Mindestpräsenz vorgegeben ist, wird die Anwesenheit im Unterricht doku-mentiert. Bei Abwesenheit während des Unterrichts besteht kein Anspruch darauf, diese Unterrichtsteile nachzuholen oder auf Aushändigung der Kursunterlagen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Abwesenheit selbst- oder fremdverschuldet ist. Ausser-dem werden keine Kosten rückvergütet, wenn die teilnehmende Person dem Unterricht fernbleibt. Ausgefallene Lektionen wer-den grundsätzlich nachgeholt, falls der Ausfall durch HGf oder ihre beauftragten Personen verursacht wurde. Sofern eine Ab-wesenheit im Voraus bekannt ist, ist die Schulleitung/Kursbetreuung frühzeitig darüber zu informieren.

2.2.5 Zahlungsmodalität

Die Zahlung erfolgt semesterweise vorab zu Lasten der Vertragspartei. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bestimmungen vollumfänglich.

2.2.6 Rücktritt, Abbruch, Abmeldung

Ein Rücktritt, Abbruch oder eine Abmeldung muss immer schriftlich z.H. der Schulleitung unabhängig vom Verhinderungsgrund erfolgen. Diese enthält mindestens die vollständigen Personalien zur betroffenen teilnehmenden Person, die Bezeichnung des Lehrgangs sowie Zeitpunkt des Austritts aus dem Lehrgang. Eine Abmeldung kann grundsätzlich nur auf Ende eines Semesters erfolgen. Die Kosten bei Abbruch, Abmeldung, Nichterscheinen oder Rücktritt sind auf den Webseiten der HGf publiziert (Preise und Gebühren).

2.3 Bildungsangebote der höheren Berufsbildung

Bildungsangebote der höheren Berufsbildung umfassen sämtliche Kurse und Lehrgänge der höheren Berufsbildung, namentlich Prüfungsvorbereitungskurse auf eidg. Abschlussprüfungen, Modulprüfungen, Kurse für Berufsbildner/innen sowie weitere Se-minare.

2.3.1 Anmeldung

Die Angebote werden auf den Webseiten der HGf publiziert. Die Anmeldefrist wird grundsätzlich durch die Form des Angebotes bestimmt. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bestimmungen.

2.3.2 Unverbindliche Zulassungsabklärung bei Prüfungsvorbereitungskursen

Bei Anmeldung an einen Prüfungsvorbereitungskurs unterstützt HGf die teilnehmenden Personen bei einer unverbindlichen Zulassungsabklärung auf die dem Prüfungsvorbereitungskurs angehörende eidg. Prüfung. HGf weist darauf hin, dass die finale Prüfung der Zulassung an eine eidg. Prüfung einzig der Qualitätssicherungskommission zum Zeitpunkt der Anmeldung an die entsprechende eidg. Prüfung obliegt (siehe jeweilige Prüfungsordnung). Wird eine Zulassung an die eidg. Prüfung nicht ausge-sprochen, können daraus keine Ansprüche auf Rückerstattung oder sonstige Schadenersatzleistungen geltend gemacht wer-den.

2.3.3 An- und Abwesenheit

Grundsätzlich besteht bei Kursen und Angeboten keine Präsenzpflicht. HGf behält sich vor, die Abwesenheiten zu protokollieren und bei Absenz von mehr als 50% einen allfälligen Nachweis zum Besuch des Kurses zu verweigern (z.B. kein Ausstellen einer Kursbestätigung). Insbesondere hat eine Abwesenheit bei Modulprüfungen automatisch ein «Nicht Bestehen» der Prüfung zur Folge.

2.3.4 Zahlungsmodalität

Die Zahlung erfolgt zu 100% vorab zu Lasten der Vertragspartei. Ratenzahlungen bei einem Kurspreis ab CHF 1’000 können zuzüglich einer Verarbeitungsgebühr von 5% vereinbart werden. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bestimmungen vollum-fänglich.

2.3.5 Fächerbefreiung infolge Dispensation an einer eidg. Prüfung

Eine Fächerbefreiung nach Antritt des Prüfungsvorbereitungskurses hat keine Reduktion der Kosten zur Folge.

2.3.6 Rücktritt, Abmeldung, Abbruch

Ein Rücktritt, Abbruch oder Abmeldung eines Angebots muss sofort und schriftlich unter Nennung aller notwendigen Personalien sowie der Nennung des betroffenen Angebots erfolgen. Die Kosten bei Abbruch, Abmeldung, Nichterscheinen oder Rücktritt sind auf den Webseiten der HGf publiziert (Preise und Gebühren).

2.4 Eidgenössische Prüfungen der höheren Berufsbildung

HGf führt die eidg. Prüfungen im Auftrag der jeweiligen Trägerschaften durch.

2.4.1 Ausschreibung, Anmeldung, Zulassung, Kosten

Mit Einreichen der Anmeldung an eine eidg. Prüfung gilt die Anmeldung als wirksam. Mit Anmeldung zur Abschlussprüfung bestätigt die teilnehmende Person die jeweilige Prüfungsordnung und Wegleitung über die Durchführung der entsprechenden Berufsprüfung zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Prinzipiell gelten die Bestimmungen über einen Rücktritt der jeweiligen Prüfungsordnung. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bestimmungen vollumfänglich.

2.4.2 Zahlungsmodalität

Die Zahlung erfolgt zu 100% vorab zu Lasten der Vertragspartei. Falls diese vom L-GAV-Finanzierungsprogramm profitiert, ist die Prüfungsgebühr durch das Finanzierungsprogramm abgedeckt und es wird keine Rechnung ausgestellt. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bestimmungen vollumfänglich.

2.4.3 Durchführung der Abschlussprüfung

Für die Durchführung einer Abschlussprüfung gelten ausschliesslich die in der jeweiligen Prüfungsordnung festgehaltenen Be-dingungen.

2.4.4 Rücktritt, Abbruch, Abmeldung

Bei einem Rücktritt, Abbruch, Nichterscheinen oder Abmeldung einer Abschlussprüfung gelten ausschliesslich die in der jewei-ligen Prüfungsordnung festgehaltenen Rücktritts Bedingungen, zuzüglich der hier bestimmten Annullationsbedingungen unter Punkt 1.5.

2.4.5 Meldung erforderlicher Daten zur Prüfung der Zulassung und Meldung an Bund und Verbände

Ohne schriftlichen Gegenbericht wird davon ausgegangen, dass HGf Vorname, Name, Wohnort und Heimatort an die Quali-tätssicherungskommission sowie nach Durchführung der eidg. Prüfung an den Bund und an den entsprechenden Berufsverband weiterleiten darf.

2.5 Dienstleistungen der Hotellerie und Restauration Berufsbildungszentrum Weggis

Zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen gelten die Annullations-, bzw. Rücktrittsgebühren gemäss Ausschreibung auf den Webseiten der HGf sowie der jeweils gültigen Preis- und Gebührenliste.

3 Haftung

HGf lehnt gegenüber allen Vertragsparteien jede Haftung für Schäden, Verlusten oder Diebstählen an privaten Gegenständen und Sachmitteln ab. Darunter auch für geparkte Fahrzeuge, für Schäden und Unfälle, welche auf dem Schulareal Weggis oder in für Angebote der HGf extern zugemieteten Räumen entstehen. Die teilnehmenden Personen sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung selbst verantwortlich.

4 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

HGf ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Sämtliche Verträge, welche vor Beginn der Gültigkeit der AGB geschlossen wurden, behalten ihre Gültigkeit. Bei einem Rechtsstreit kommt Schweizer Recht zur Anwendung. Für Strei-tigkeiten sind die Gerichte in Luzern zuständig.

Weggis, im Dezember 2023

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