Dein Berufsabschluss für Erwachsene als Koch/Köchin EFZ – jetzt nachholen!

Wenn du seit Jahren in der Küche arbeitest, bringst du oft längst mit, worauf es im Berufsalltag ankommt: Erfahrung, Leidenschaft, Belastbarkeit und echtes Können. Was vielleicht noch fehlt, ist der offizielle Abschluss dazu. Genau diese Möglichkeit bietet dir die Nachholbildung nach Art. 32.

Als Erwachsene oder Erwachsener ohne Lehrabschluss kannst du den Abschluss als Köchin EFZ oder Koch EFZ an der Allgemeinen Berufsschule Zürich nachholen und deine Berufserfahrung offiziell anerkennen lassen.

Ab Sommer 2026 wird erstmals eine eigene Klasse speziell für Erwachsene geführt. So entsteht ein Lernumfeld, das besser auf unterschiedliche Lebenssituationen, berufliche Erfahrungen und individuelle Lernwege eingeht.

Dank Unterstützung durch den L-GAV kann der Lehrgang bereits in einer Kleingruppe durchgeführt werden. Zusätzlich profitierst du von finanziellen Beiträgen von bis zu CHF 6’000.–. Betriebe erhalten bei erfolgreichem Abschluss ihrer Mitarbeitenden zudem eine einmalige Prämie von CHF 2’500.–, sofern das Arbeitsverhältnis während der gesamten Vorbereitungszeit bestanden hat.

Ein weiterer Vorteil: Die Ausbildung kann auch ohne Lehrvertrag oder internen Berufsbildner absolviert werden. Zudem erhältst du Unterstützung bei administrativen Fragen sowie während des gesamten Anmeldeprozesses.

Interessiert? Dann informiere dich jetzt beim Amt für Berufsbildung in deinem Wohnkanton.

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Die nächsten Online-Infoveranstaltungen finden an folgenden Daten statt:

  • Freitag, 12. Juni 2026 von 08:30 – 09:30 Uhr (online, Deutsch)
  • Dienstag, 07. Juli 2026 von 15:30 – 16:30 Uhr (online, Deutsch)

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