Berufsabschluss für Erwachsene

Anrechnung deiner bereits erworbenen Kompetenzen

Aus Erfahrung wird ein eidgenössischer Berufsabschluss: Der berufsbegleitende Weg zum EBA oder EFZ in Küche, Restauration und Hotellerie-Hauswirtschaft.

Eidgenössisches Berufsattest oder Fähigkeitszeugnis
Individuell
Unterstützt durch L-GAV
Berufsabschluss für Erwachsene

Der direkte Weg zur Abschlussprüfung

Art. 32 Berufsbildungsverordnung BBV

Viele Berufsleute verfügen über langjährige Praxiserfahrung und ein breites Fachwissen, jedoch fehlt häufig der formale Abschluss. Art. 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV) eröffnet Erwachsenen die Möglichkeit, diesen Schritt nachzuholen und ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein Eidgenössisches Berufsattest (EBA) zu erwerben, ohne dafür eine reguläre berufliche Grundbildung absolviert zu haben.

Voraussetzung für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren ist eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung. Ein wesentlicher Teil dieser Tätigkeit (mind. 3 Jahre) muss im angestrebten Berufsfeld erfolgt sein. Auch Teilzeitarbeit wird anteilsmässig angerechnet. Die erforderliche Berufspraxis muss spätestens zum Zeitpunkt des Qualifikationsverfahrens vollständig nachgewiesen werden können.

Wurden Kompetenzen hauptsächlich in der praktischen Tätigkeit erworben, können allfällige Wissenslücken gezielt durch den Besuch der Berufsfachschule oder der überbetrieblichen Kurse geschlossen werden. Eine sorgfältige Standortbestimmung hilft dabei, vorhandene Stärken sichtbar zu machen und Entwicklungsfelder gezielt anzugehen.

Über die Zulassung/Finanzierung  zum Qualifikationsverfahren entscheidet das Berufsbildungsamt des jeweiligen Wohnkantons. Damit erhalten erfahrene Berufsleute die Chance, einen Berufsabschluss zu absolvieren.

Verkürzte Ausbildung

Art 10. Abs 3. Berufsbildungsverordnung BBV

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für berufstätige Erwachsene die Möglichkeit, eine verkürzte berufliche Grundbildung zu absolvieren. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines Lehrvertrags mit einem anerkannten Lehrbetrieb.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen der Verkürzung unterschieden. Bei der individuellen Verkürzung bringen Kandidatinnen und Kandidaten bereits einen anderen Berufs- oder Bildungsabschluss oder relevante Berufserfahrung mit. Auf Basis dieser Vorkenntnisse prüft das Berufsbildungsamt des Wohnkantons, ob und in welchem Umfang eine Verkürzung der Ausbildungsdauer gewährt werden kann.

Daneben besteht die Möglichkeit einer branchenspezifischen Verkürzung. In diesem Fall werden speziell auf Erwachsene ausgerichtete und zeitlich verkürzte Ausbildungsgänge angeboten, welche die vorhandene Berufserfahrung berücksichtigen und gezielt auf den Berufsabschluss vorbereiten.

Weitere Informationen findest du hier:

Wähle deine Fachrichtung

Die Weiterbildung zum eidg. Fachausweis bietet mir fachlich und persönlich einen echten Mehrwert. Besonders wertvoll ist der Austausch mit anderen Teilnehmenden – unterschiedliche Erfahrungen eröffnen neue Perspektiven und Lösungen.

Noraly Frommholz
Front Assistant Managerin, Waldstätterhof Luzern

Feedback

Wir freuen uns über Feedback und Verbesserungsvorschläge zu unserer neuen Webseite.

Feedback geben